In der Regel verordnet der Arzt pro Rezept 10 Therapieeinheiten mit je 45 Minuten. Es können aber auch 30 oder 60 Minuten verordnet werden. Auch die Anzahl der Therapieeinheiten kann variieren bis zu 36 Stunden pro Verordnung.
In der ersten Therapiestunde wird die Diagnostik durchgeführt. Diese Stunde dauert daher unabhängig von der verordneten Dauer immer 60 Minuten.
Die gesamte Dauer der Therapie lässt sich nicht pauschal festlegen. Meist sind mehrere Rezepte nötig, um ein Störungsbild zu behandeln. Dies ist immer abhängig von Art und Umfang der Störung sowie der Kooperationbereitschaft.
Logopädie darf nur nach ärztlicher Verordnung erfolgen. Am Besten fragen Sie dafür Ihren Arzt.
Rezepte ausstellen dürfen folgende Ärzte:
In der ersten Stunde wird zunächst der Behandlungsvertrag ausgefüllt. Gerne können Sie diesen bereits vorab ausfüllen und ausgefüllt mit zu uns bringen.
Anschließend wird eine Anamnese und Diagnostik durchgeführt. Bei Kindern führen wir die Anamnese mit den Eltern bzw. einem Elternteil durch. Die Diagnostik wird bei Kindern spielerisch verpackt, sodass diese gerne mitarbeiten.
Natürlich werden Sie auch genügend Zeit haben, um Fragen zu stellen und Unklarheiten zu beseitigen.
In der zweiten Stunde besprechen wir gemeinsam die Diagnostikergebnisse und leiten daraus und aus Ihren Wünschen Therapieziele ab.
In den darauf folgenden Stunden versuchen wir gemeinsam diese Therapieziele zu erreichen. Dafür ist es wichtig, dass Sie auch zuhause üben. Hierzu besprechen wir jeweils 10 Minuten vor Therapieende mit den Angehörigen bzw. Eltern, was in der Stunde erreicht wurde und welche Übungen zuhause durchgeführt werden sollen. Während der Therapiestunde selbst arbeiten wir meist mit dem Kind alleine, ohne die Eltern, um einen Fokus auf die Therapeutin und die Therapieinhalte zu ermöglichen.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird die logopädische Therapie von den Krankenkassen übernommen, sodass keine zusätzlichen Kosten für Sie anfallen.
Personen über 18 Jahre müssen eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt 10% der Behandlungskosten sowie 10€ Rezeptgebühr. Sind Sie zuzahlungsbefreit, müssen Sie nichts zahlen. Teilen Sie uns dies daher bitte so bald wie möglich mit und legen uns Ihren Befreiungsausweis vor.
Sollten Sie privat versichert sein, können wir Ihnen gerne vorab unsere Preisliste schicken. Klären Sie am Besten vor Beginn der Therapie die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Selbstbeteiligung variiert hier nämlich je nach Krankenkasse und abgeschlossenem Tarif.
Eine Verordnung ist in der Regel 28 Tage lang gültig.
Ist auf der Verordnung "Dringender Behandlungsbedarf" angekreuzt, muss die Therapie sogar innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.
Um einen Therapieerfolg zu erzielen, müssen die logopädischen Übungen regelmäßig wiederholt werden. Da die Therapie bei uns in der Praxis meist nur einmal wöchentlich stattfinden kann und häufig zusätzliche Unterbrechungen durch Urlaub oder Krankheit dazukommen, ist das alleinige Üben in der Praxis bei uns meist nicht ausreichend. Wichtig ist daher, dass Sie (zusammen mit Ihrem Kind) die mitgegebenen Übungen zuhause zuverlässig durchführen. In der Therapie nehmen wir uns hierfür i.d.R. die letzten 10 Minuten der Therapiestunde Zeit und besprechen mit Ihnen gemeinsam, was Sie zuhause üben können.
Nutzen Sie dazu gerne unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Wir versuchen so schnell wie möglich einen passenden Termin für Sie zu finden.
Wir bemühen uns, Ihnen so schnell wie möglich einen Termin anbieten zu können. Zur Erstdiagnostik bieten wir Ihnen daher einmal pro Monat extra Termine am Samstag an. So kann schnell eine logopädische Einschätzung und Rückmeldung erfolgen. Auf Basis dieser vesuchen wir Ihnen dann schnellstmöglich einen festen Termin unter der Woche zu geben und können Ihnen ggf. schon einmal erste Übungen mit an die Hand geben.
Termine am Vormittag sind meist schneller zu vergeben, als Termine am Nachmittag. Wenn Sie flexibel sind, können Sie sich auch gerne als Springer bei uns melden. Dann können wir Ihnen bei Absagen anderer PatientInnen kurzfristig Termine anbieten.
Kinder dürfen ab einem Alter von 7 Jahren die Verordnung selbst unterschreiben, um die Therapiestunde zu bestätigen.
Zur ersten Stunde bitten wir Sie dennoch mit zur Therapie zu kommen, um eine Anamnese durchführen zu können. Sollten Sie ihr Kind in den darauffolgenden Stunden alleine zu uns schicken wollen, bitten wir Sie eine Vollmacht zu unterschreiben.
Bitte beachten Sie, dass wir vor und nach der Therapie generell keine Aufsichtspflicht übernehmen können.
Pauschal lässt sich diese Frage schlecht beantworten. Spricht Ihr Kind mit 2 Jahren weniger als 50 Wörter und bildet keine Zwei-Wort-Sätze, zeigt aber in anderen Entwicklungsbereichen keine Auffälligkeiten, spricht man von einem Late Talker. Die Frühuntersuchung zur Sprachentwicklung erfolgt normalerweise bei der U7 bei Ihrem Kinderarzt. Sollte diese auffällig sein, Ihr Kind ein Late Talker sein oder Sie befürchten eine nicht altersentsprechende Sprachentwicklung bei Ihrem Kind, lassen Sie sich gerne eine Verordnung von Ihrem Kinderarzt ausstellen oder melden sich bei uns.
Generell sprechen Sie am Besten mit Ihrem Kinderarzt, wenn Sie bei Ihrem Kind sprachliche Auffälligkeiten, Auffälligkeiten beim Schlucken, einen häufig offen stehenden Mund, stottern oder andere logopädische Auffälligkeiten beobachten. Auch wenn Sie sich unsicher sein sollten, ob Ihr Kind Logopädie braucht, können Sie Ihren Kinderarzt um eine logopädische Abklärung bitten. Ihr Kinderarzt kann hierfür zunächst nur 1-2 Stunden Logopädie verordnen, um eine Diagnostik bei uns durchführen zu können. Denn je früher sprachliche Auffälligkeiten behandelt werden, desto besser sind die Erfolgsaussichten einer logopädischen Behandlung.
Keinesfalls! Logopädie ist für alle Altersklassen, vom Säugling bis zum Senior.
Auch Erwachsene können von Stimm-, Sprech-, Sprach- oder Schluckproblemen betroffen sein. Beispiele hierfür sind Wortfindungsstörungen nach einem Schlaganfall oder bei Demenz, Sprach- oder Sprechprobleme bei neurologischen Erkrankungen wie Parkinson oder ALS, Schluckprobleme nach einer Operation oder Stottern.
Die Therapie findet in der Regel bei uns in den Praxisräumen in Kitzingen statt.
Sollte Ihnen vom Arzt ein Hausbesuch verordnet worden sein, kommen wir auch zu Ihnen. Die Therapie kann unter bestimmten Umständen auch in Einrichtungen wie der Tagespflege, dem Kindergarten oder der Schule stattfinden. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an!
Für Ihren ersten Termin bei uns benötigen Sie unbedingt die Heilmittelverordnung, die Ihnen Ihr Arzt ausgestellt hat, da Logopäden nur auf Grundlage von ärztlichen Verordnungen therapieren dürfen. Sollten Sie die Behandlung selbst bezahlen wollen, können Sie sich ein Privatrezept von Ihrem Arzt ausstellen lassen. Zusätzlich dürfen Sie gerne relevante Vorberichte von Ihrem Arzt oder dem Sozialpädiatrischen Zentrum mitbringen.
Gerne können Sie schon vorab unseren Behandlungsvertrag ausfüllen und mitbringen.
Auf Wunsch bieten wir unsere Therapien auch als Teletherapie online an. Informieren Sie sich darüber gerne hier.
Ja, wir bieten auch Gruppentherapien an, wenn es sich vom Störungsbild und der Persönlichkeit der Personen ergibt. Selbstverständlich haben Sie die Wahl, ob Sie dies möchten oder nicht. Für weitere Informationen zum Thema Gruppentherapie klicken Sie gerne hier.
Wir bieten auch Vorträge für Einrichtungen zu verschiedenen logopädischen Themen als Selbstzahlerleistung an. Klicken Sie für mehr Informationen gerne hier.
Sind Sie oder Ihr Kind bei uns in Therapie, führen wir fortlaufend zur Therapie auch Beratungsgespräche mit Ihnen durch. Wir geben Ihnen gerne Tipps an die Hand und beantworten Ihre Fragen.
Sollten Sie oder Ihr Kind nicht bei uns zur Therapie kommen, können Sie dennoch Beratungsgespräche bei uns vereinbaren. Sollte es sich um eine diagnostische Abklärung handeln, können Sie sich hierfür ein Rezept über 1-2 Stunden bei Ihrem behandelnden Arzt ausstellen lassen. Sollten Sie Fragen z.B. zur allgemeinen Sprachentwicklung oder ähnlichen Themen haben, bieten wir dies auch als Selbstzahlerleistung an.