Ist es Ihnen aus medizinischen Gründen nicht möglich, zu uns in die Praxis zu kommen, können wir auch zu Ihnen nach Hause kommen. Dafür muss der Arzt auf der Verordnung "ja" hinter Hausbesuch ankreuzen.
Die Therapie kann dann bei Ihnen zuhause oder bspw. in der Tagespflege durchgeführt werden.
Auch in Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen kann die Therapie ohne Verordnung eines Hausbesuches in der Einrichtung durchgeführt werden.
Voraussetzung hierfür ist:
Hat Ihr Arzt keinen Hausbesuch verordnet und besteht bei Ihrem Kind kein Förderstatus, kann die Therapie nach Rücksprache mit der Krankenkasse dennoch in der Einrichtung stattfinden. Hierfür ist eine Ausnahmegehnemigung Ihrer Krankenkasse nötig. Kontaktieren Sie uns gerne, dann beraten wir Sie hierzu!